Mawis Bikes | Impressum & AGB
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Impressum & AGB

Impressum

Mawis-Bikes, Wintringerstrasse 19, 66271 Kleinblittersdorf

Inhaber Mathias Scherer

 

Telefon: +49 (0)179-4895604

E-Mail: mathias@mawis-bikes.com

Handelsregisternummer: Amtsgericht Saarbrücken, HRB 15595

USt-ID: DE248628281

AGB

Geschäftsbedingungen für Privatkunden der Firma MAWIS

Es gelten für Geschäfte jeglicher Art zwischen uns (im Folgenden auch „Verkäufer“ genannt) und unseren Privatkunden (im Folgenden auch „Vertragspartner“ genannt) die nachfolgenden Geschäftsbedingungen:

Zahlungsbedingungen

Die vom Verkäufer angebotenen Preise sind freibleibend, incl. gesetzl. MwSt. Bei Bestellung wird eine Anzahlung von ca. 30 % des Rechnungsbetrages fällig; der Restbetrag ist bei Abholung bzw. nach Zustellung innerhalb von acht Tagen rein netto fällig. Rahmenreparaturen sind sofort rein netto zahlbar. Wenn nicht anders vereinbart, ist die Zahlung in bar und ohne jeden Abzug zu leisten.
Der Vertragspartner kann gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

Bankverbindung

Sparkasse Saarbrücken

IBAN: DE 265905 0101 0074 0224 84
BIC: SAKSDE55XXX

Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers zu folgenden Bedingungen:
Rahmen: Porto und Verpackung € 10,00
Kompletträder: Porto und Verpackung € 40,00

Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum am Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises gemäß den gesetzlichen Regelungen vor. Aufgrund des Eigentumsvorbehaltes kann der Verkäufer die Sache herausverlangen, sofern er vom Vertrag zurückgetreten ist.

Gewährleistung

  1. Es gilt für gelieferte fabrikneue Kaufgegenstände einschließlich Zubehör die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren ab Auslieferung. Bei gebrauchten Kaufgegenständen wird die Gewährleistung des Verkäufers auf ein Jahr ab Auslieferung begrenzt. Die dem Käufer bei Übergabe bekannten Mängel und Abnutzungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  2. Der Verkäufer hat insbesondere das Recht, die Nachbesserung zu verweigern, wenn diese nach seiner Prüfung des Mangels nach dessen Auffassung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre. Unverhältnismäßigkeit in diesem Sinne ist grds. dann anzunehmen, wenn nach Berücksichtigung des Wertes der Sache in mangelfreiem Zustand, der Bedeutung des Mangels, der Angemessenheit der Beschränkung der Käuferrechte auf eine Nachlieferung, die Aufwendungen für die Nachbesserung den Wert der Sache in mangelfreiem Zustand nahezu erreichen; dessen ungeachtet grds., wenn die Nachbesserung Kosten verursachen würde, die um ca. 10 % höher liegen als vergleichbar solche für eine Nachlieferung.
  3. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler des Kaufgegenstandes in einem ursächlichen Zusammenhang damit steht, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt, überbeansprucht oder nicht seinem  Einsatzzweck und seiner Bestimmung entsprechend benutzt wird. Das gleiche gilt, wenn auf Veranlassung des Käufers in den Kaufgegenstand Teile eingebaut oder gegenüber dem Auslieferungszustand verändert worden sind oder der Käufer die Hinweise über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt.
  4. Die Gewährleistung umfasst die notwendigen Reparaturarbeiten, sowie Ersatzteile und deren Montage. Natürlicher Verschleiß bzw. funktionsbedingter Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Haftung

Der Verkäufer schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

Garantie

  1. Der Verkäufer leistet eine freiwillige Garantie von 10 Jahren ab Auslieferung für auf Material- und Verarbeitungsfehler zurückzuführende Brüche von Stahl- und Edelstahlrahmen und Gabeln aus eigener Fertigung. Diese freiwillige Garantie gilt nicht für die Beschichtung des Rahmens. Der Vertragspartner hat die mit dem Austausch der Stahl- und Edelstahlrahmen und Gabeln verbundenen Arbeits- und Transportkosten selbst zu tragen.
  2. Garantieansprüche bestehen nicht, wenn der Bruch in einem ursächlichen Zusammenhang damit steht, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt, nicht gepflegt, überbeansprucht oder nicht seinem  Einsatzzweck und seiner Bestimmung entsprechend benutzt wurde.
  3. Weitere Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Beschaffenheit und Haltbarkeit sind vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen nicht gemacht. Eine Bezugnahme auf branchenübliche Normen dient nur der Warenbeschreibung und stellt keine Garantie dar.
  4. Für öffentliche Aussagen, insbesondere solche in der Werbung, stehen wir nur ein, wenn wir sie veranlasst haben. In diesen Fällen stehen wir darüber hinaus nur insoweit ein als die Werbung die Entscheidung des Käufers auch tatsächlich nachweisbar beeinflusst hat.

Reparaturaufträge

Für Aufträge, die sich auf die Reparatur von Gegenständen beziehen, die nicht von uns hergestellt oder geliefert worden sind übernehmen wir vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen keine Garantie. Wir behalten uns vor, Mängel der Reparatur nachzubessern. Das Recht zum Rücktritt oder auf Schadenersatz statt der Erfüllung besteht sodann nur bei fehlgeschlagener Nachbesserung bzw. wenn eine solche nach obiger Maßgabe verweitert wird; für diesen Fall entfällt das Recht zur Selbstvornahme unter Ausschluss von Erstattungsansprüchen gegen uns. Das Recht zur Minderung der Vergütung besteht nicht im Fall, dass der Wert oder die Tauglichkeit des Werkes nur unerheblich gemindert ist. Die Ansprüche des Bestellers bei Mängeln sowie sonstige Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr.

Sonstiges

  1. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
    2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig, anfechtbar oder nicht durchführbar sein, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine dem Gesetz entsprechende zu ersetzen; i.ü. gelten die gesetzlichen Bestimmungen.